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   OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2021 - 11 N 63.20   

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https://dejure.org/2021,1331
OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2021 - 11 N 63.20 (https://dejure.org/2021,1331)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.01.2021 - 11 N 63.20 (https://dejure.org/2021,1331)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. Januar 2021 - 11 N 63.20 (https://dejure.org/2021,1331)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 Abs 2 S 2 RdFunkBeitrStVtr BB, § 5 Abs 5 Nr 3 RdFunkBeitrStVtr BB, § 5 Abs 2 S 1 Nr 2 RdFunkBeitrStVtr BB
    Heranziehung zum Rundfunkbeitrag für einer beitragsfreien Betriebsstätte zugehöriges Kraftfahrzeug

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 124 VwGO, § 5 Abs 2 RdFunkBeitrStVtr BB, § 5 Abs 2 S 2 RdFunkBeitrStVtr BB, § 5 Abs 5 Nr 3 RdFunkBeitrStVtr BB, § 124a VwGO, § 5 Abs 2 S 1 Nr 2 RdFunkBeitrStVtr BB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2021 - 11 N 63.20
    Diese andere Vorteilslage rechtfertigt die gesonderte Inanspruchnahme von Inhabern betrieblich genutzter Kraftfahrzeuge neben der Beitragspflicht im privaten Bereich (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 u.a. -, juris Rn. 113).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2021 - 11 N 63.20
    Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris) und nicht nur die Begründung der angefochtenen Entscheidung oder nur einzelne Elemente dieser Begründung, sondern auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 -, juris).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2021 - 11 N 63.20
    Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris) und nicht nur die Begründung der angefochtenen Entscheidung oder nur einzelne Elemente dieser Begründung, sondern auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 -, juris).
  • VG Schleswig, 22.06.2020 - 4 B 22/20

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung - Festsetzung - Antrag auf

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2021 - 11 N 63.20
    Diese Vorschrift ist nicht einschlägig, weil die Betriebsstätte des Klägers wegen § 5 Abs. 5 Nr. 3 RBStV beitragsfrei ist (vgl. VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22. Juni 2020 - 4 B 22/20 -, juris Rn. 12).
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